Wer füllt was aus?
Den Netzanschluss, die Anlagen und den Leistungsbedarf trägt meist das Elektroinstallationsunternehmen ein, das den Baustromverteiler anschließt. Der Anschlussnehmer – häufig die Baufirma oder der Bauherr – unterschreibt im Feld „Angebot an“. Gehört ihm das Grundstück nicht, stimmt der Eigentümer zu. Die Erklärung zur Inbetriebsetzung unterschreibt die eingetragene verantwortliche Elektrofachkraft.





