Wer füllt was aus?
Der Anschlussnehmer – meist der Bauherr – trägt sich als Angebotsempfänger ein und unterschreibt. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, stimmt der Grundstückseigentümer im eigenen Abschnitt zu. Die technischen Angaben zu Anlagen, Messeinrichtungen und Absicherung macht das eingetragene Elektroinstallationsunternehmen; wird der Vordruck zur Inbetriebsetzung genutzt, unterschreibt zusätzlich seine verantwortliche Elektrofachkraft.





