Wer füllt was aus?
Der Anschlussnehmer bzw. Anlagenbetreiber trägt seine Daten ein und unterschreibt; ist die Rechnung an jemand anderen zu richten, ergänzt dieser seinen Abschnitt. Anlagen, Messkonzept, Leistung und die § 14a-Geräte trägt das eingetragene Elektroinstallationsunternehmen ein. Bei Inbetriebsetzung unterschreibt seine verantwortliche Elektrofachkraft zusätzlich die Erklärung.





