Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt, wer die Wasser- und Abwasserrechnung erhält – meist der Grundstückseigentümer. Ist der Antragsteller Mieter oder Pächter, unterschreibt zusätzlich der Eigentümer oder legt eine Vollmacht bei. Den Einbau bestätigt die Installationsfirma bzw. bei Eigenleistung der Grundstückseigentümer mit Datum und Unterschrift.





