Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Anschlussnehmer – meist der Bauherr. Der Grundstückseigentümer unterschreibt mit, wenn er eine andere Person ist. Den Wasserbedarf mit Entnahmen und Spitzendurchfluss ermittelt in der Regel der Fachplaner oder Installateur; der bauleitende Architekt wird für Rückfragen zur Leitungsführung genannt.





