Wer füllt was aus?
Antragsteller ist der Anschlussnehmer – bei Mietshäusern oft die Eigentümergesellschaft oder Hausverwaltung mit Vollmacht. Übernimmt ein Generalunternehmer die Kosten, trägt er sich als Rechnungsempfänger ein und unterschreibt. Für den Ausbau der Zähler nennen Sie einen Ansprechpartner, der den Zugang zum Gebäude ermöglicht.





