Wer füllt was aus?
Antragsteller ist meist der Eigentümer oder Betreiber der Gasanlage; er trägt Objekt und Kontaktdaten ein und unterschreibt. Der Grundstückseigentümer stimmt zu, wenn er nicht selbst Antragsteller ist. Gasgeräte, Zählerdaten und die Inbetriebsetzungserklärung übernimmt das eingetragene Fachinstallationsunternehmen, das die Arbeiten ausführt.





