Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Kunde – meist der Eigentümer oder Bauherr. Er kann einen Planer, Heizungsbauer oder die Hausverwaltung beauftragen, der dann im zweiten Block steht. Die Wärmeleistung, die Leistung der vorhandenen Kesselanlage und eine spätere Leistungserhöhung trägt am besten der Fachplaner ein. Unterschrieben wird mit Vor- und Nachname des Antragstellers.





