Wer füllt was aus?
Antragsteller ist der Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte. Ist der Anschlussnehmer jemand anderes, braucht er eine Vollmacht des Eigentümers. Die technischen Angaben zu Wärmebedarf, Temperaturen und Druckverlust stammen in der Regel vom Fachplaner für Heizung, der als Bevollmächtigter eingetragen werden kann. Unterschrieben wird mit Stempel durch den Anschlussnehmer.





