Wer füllt was aus?
Den Auftrag erteilt und unterschreibt der Eigentümer des Grundstücks, an dessen Gebäude die Freileitung mit Dachständer befestigt ist – häufig auf Hinweis des Dachdeckers oder Gerüstbauers. Er beschreibt die geplanten Arbeiten und stimmt zu, dass die Leitung danach wieder über sein Grundstück geführt wird.





