Wer füllt was aus?
Auftraggeber ist, wer den kostenpflichtigen Wechsel wünscht – meist der Anschlussnutzer oder Eigentümer, manchmal der Stromlieferant. Eine Unterschrift ist nicht nötig: Das Häkchen bei der Auftragserteilung genügt. Baut ein Elektroinstallateur den Zählerplatz um, meldet er die Anlage zusätzlich mit dem Vordruck der Netze BW fertig.





