Erstbelehrung und Folgebelehrung
Die erste Belehrung führt das Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt durch. Die Bescheinigung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Danach belehrt der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre und dokumentiert die Teilnahme.





