Pflicht des Betreibers
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verpflichtet den Betreiber, seine Anlage regelmäßig auf Dichtheit und die Funktion der Sicherheitseinrichtungen zu kontrollieren. Die schriftliche Kontrolle hilft, Schäden früh zu erkennen und die Sorgfalt nachzuweisen.





