Für welche Anlagen die Prüfung gilt
Betroffen sind Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut wurden und Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten oder ein entsprechendes Gebäudenetz versorgen. Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind ausgenommen.





