Wer füllt was aus?
Die Erklärung erstellt in der Regel der Inbetriebsetzer oder das Planungsbüro, das die Prüfungen koordiniert hat; er unterschreibt als Ersteller. Die Funktionsprüfung der Blindleistung auf Basis aufgezeichneter Messwerte liegt laut Formular beim Anlagenbetreiber, der die Erklärung ebenfalls unterschreibt.





