Wer füllt was aus?
Der Antragsteller – meist der Bauherr – trägt das Anschlussobjekt und seine Daten ein und unterschreibt; ist er nicht Eigentümer, unterschreibt der Grundstückseigentümer mit. Das Installationsunternehmen wählt die auszuführenden Arbeiten, die Zählergröße und den Termin und gibt die Erklärung zur fachgerechten Errichtung mit Stempel und Unterschrift ab.





