Wer füllt was aus?
Der Kunde trägt Kundendaten, Anschlussobjekt und Terminwunsch ein. Der beauftragte Installateur bestätigt Errichtung und Prüfung der Anlage und unterschreibt mit Firmenstempel. Auf der zweiten Seite unterschreiben der grundbuchamtliche Eigentümer und der Anschlussnehmer bzw. Rechnungsempfänger die Datenschutzeinwilligung.





