Wer füllt was aus?
Den technischen Teil – Anmeldegrund, Anlagen, Messeinrichtungen und Leistungen – füllt das eingetragene Elektroinstallationsunternehmen aus und unterschreibt die Erklärung mit Firmenstempel. Der Anschlussnehmer unterschreibt im Abschnitt „Angebot an“. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, muss zusätzlich der Grundstückseigentümer zustimmen.





