Wer füllt was aus?
Das Installationsunternehmen, das die Trinkwasseranlage errichtet und geprüft hat, trägt Sicherungseinrichtung und installierte Leistung ein und bestätigt die Prüfung nach DIN 1988 mit Unterschrift und Stempel. Der Kunde – bei Neubauten meist der Bauherr – ergänzt seine Daten und unterschreibt ebenfalls.





