Antrag und Auftrag – was ist der Unterschied?
Den Antrag für die In-/Außerbetriebsetzung stellt das eingetragene Installationsunternehmen, das die Gasanlage gebaut hat und sie fertigmeldet. Den Inbetriebsetzungsauftrag unterschreibt dagegen der Anschlussnehmer oder ein von ihm benannter Rechnungsempfänger: Er beauftragt die Stadtwerke mit Inbetriebsetzung und Zählereinbau und übernimmt die Pauschale. Erst wenn beide Papiere vorliegen, wird die Gasversorgung freigegeben.





