Wer füllt was aus?
Kündigung und Auftrag kommen vom Anschlussnehmer, also dem Vertragspartner des Netzanschlussvertrags. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, braucht es zusätzlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Bauleitung oder Abbruchunternehmen können die Angaben vorbereiten.





