Wer identifiziert werden muss
Zu identifizieren sind der Vertragspartner, eine für ihn auftretende Person und die wirtschaftlich Berechtigten. Bei natürlichen Personen geschieht das anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, bei Gesellschaften anhand eines Registerauszugs. Bei Gesellschaften wird zusätzlich die Eigentums- und Kontrollstruktur abgeklärt.





