Wer füllt was aus?
Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) füllt den Auftrag aus und unterschreibt ihn über die verantwortliche Fachkraft. Der Anschlussnutzer – Mieter, Eigentümer oder bei Neubauten vorübergehend der Bauträger – unterschreibt ebenfalls, es sei denn, dem VIU liegt seine Vollmacht vor.





