Worauf es bei der Nachbelegung eines Kabelschotts ankommt
Eine Abschottung erfüllt die Anforderungen aus Musterbauordnung bzw. Landesbauordnung und MLAR nur, wenn sie nach dem Eingriff wieder dem Zustand entspricht, den ihr Verwendbarkeitsnachweis beschreibt. Maßgeblich ist deshalb der Nachweis des bestehenden Systems – die abZ/aBG, das abP oder die ETA regelt, ob und wie nachbelegt werden darf. Wer ein Kabelschott nachbelegt, sollte vor dem ersten Durchstoßen klären, welches System verbaut ist und wer es errichtet hat.
Nachbelegt wird häufig lange nachdem der ursprüngliche Errichter die Baustelle verlassen hat. Das Kennzeichnungsschild am Schott ist dann oft die einzige Quelle für System, Nachweis-Nr. und Errichter. Umso wichtiger ist ein Foto des Bestands, bevor das erste Kabel durchgezogen wird.
- Bestehendes System und Produkt, abgelesen am Kennzeichnungsschild oder aus der Bestandsdokumentation
- Nachweis-Nr. des Bestandsschotts und die Frage, ob dieser eine Nachbelegung abdeckt
- Neu durchgeführte Medien mit Typ, Anzahl und Durchmesser
- Verschluss mit Material desselben Systems statt mit beliebigem Ersatzmaterial
- Verschlossene Durchstoßstellen und ergänzte Beschichtung
- Aktualisierte Belegungsliste und ergänztes Kennzeichnungsschild





