Wer füllt was aus?
Vertragspartner ist der Anschlussnehmer – in der Regel der Eigentümer oder Bauherr. Die technischen Angaben zur Anschlussleistung, Absicherung und zu den Verbrauchern trägt meist der beauftragte Elektroinstallateur oder Planer ein. Gehört das Grundstück einem anderen, muss der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte zustimmen. Die Stadtwerke Waiblingen unterschreiben den Vertrag als Netzbetreiber.





