Prüf- und Hinweispflicht nach VOB/B
Nach § 3 Abs. 3 VOB/B sind die übergebenen Ausführungsunterlagen für den Auftragnehmer maßgebend. Er muss sie aber, soweit es zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört, auf Unstimmigkeiten prüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel hinweisen. Die Planungsrückfrage macht diesen Hinweis nachweisbar.





