Erkunden vor dem ersten Eingriff
Nach der Gefahrstoffverordnung muss vor Tätigkeiten an Gebäuden geklärt werden, ob Gefahrstoffe wie Asbest vorhanden sind. Besonders bei Gebäuden, die vor dem Asbestverbot von 1993 errichtet wurden, ist mit asbesthaltigen Baustoffen zu rechnen. Das Baujahr und frühere Umbauten bilden deshalb den Ausgangspunkt der Erkundung.





