Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Anschlussinhaber, in der Regel der Grundstückseigentümer. Stellt ihn jemand anderes – etwa eine Hausverwaltung oder der Heizungsbauer –, unterschreibt der Eigentümer im Abschnitt Bevollmächtigung. Zählerstand und Zählernummer lesen Sie direkt am Gaszähler ab; die Marktlokations-ID steht auf der Gasrechnung.





