Wer füllt was aus?
Der Antragsteller – meist der Bauherr – trägt Kundendaten, Anschlussobjekt und Art des Anschlusses ein und unterschreibt. Der Grundstückseigentümer unterschreibt immer mit. Bei Herstellung oder Änderung ergänzt der beauftragte Installateur seine Daten, die Eintragung im Installateurverzeichnis und seine Unterschrift.





