Voraussetzungen nach DGUV Regel 100-500
Erdbaumaschinen dürfen nur Personen selbstständig führen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sind, im Führen der Maschine unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Unternehmer beauftragt sie schriftlich.





