Prüfarten und risikobasierte Intervalle festlegen
Art, Umfang und Fristen der Prüfungen werden aus der Gefährdungsbeurteilung, der Nutzung, den Herstellerangaben und den betrieblichen Bedingungen abgeleitet. Dadurch können regelmäßige Sichtkontrollen und fachkundige Experteninspektionen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Die DGUV Information 208-043 beschreibt für die Experteninspektion einen Abstand von höchstens zwölf Monaten. Kürzere Kontrollen können wöchentlich oder in einem anderen risikobasierten Rhythmus erforderlich sein.
- Prüfanlass und betroffene Lagereinrichtungen festhalten
- Intervalle anhand der Gefährdungsbeurteilung bestimmen
- Änderungen und außergewöhnliche Ereignisse berücksichtigen





