Wie viele Ersthelfer gebraucht werden
Nach DGUV Vorschrift 1 ist bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. Die Vorlage rechnet je Schicht.





