Tätigkeit für Tätigkeit
Grundlage sind die BioStoffV und die TRBA 400. Für jede Tätigkeit werden die möglichen Biostoffe, die Übertragungswege und die Art der Tätigkeit erfasst. Im Gesundheitswesen gilt ergänzend die TRBA 250, nach der die Tätigkeiten einer Schutzstufe zugeordnet werden.





