Telearbeit oder mobiles Arbeiten
Ein Telearbeitsplatz ist nach der Arbeitsstättenverordnung ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich. Für ihn gelten Teile der ArbStättV, insbesondere die Anforderungen an Bildschirmarbeit. Beim mobilen Arbeiten gilt die ArbStättV nicht, das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz aber schon.





