Die Auslösewerte
Die unteren Auslösewerte liegen bei einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C), die oberen bei 85 dB(A) bzw. 137 dB(C). Ab dem unteren Wert müssen Gehörschutz bereitgestellt, unterwiesen und Vorsorge angeboten werden; ab dem oberen Wert sind Lärmbereiche zu kennzeichnen, ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und Pflichtvorsorge zu veranlassen.





