Tätigkeiten und Exposition erfassen
Jede staubende Tätigkeit wird mit Arbeitsmittel, Dauer und Staubart erfasst. Die Exposition wird gemessen, über Vergleichsdaten wie verfahrens- und stoffspezifische Kriterien belegt oder abgeschätzt. Maßstab sind der allgemeine Staubgrenzwert und die besonderen Regeln für Holzstaub nach TRGS 553 und Quarzstaub nach TRGS 559.





