Organisation vor Arbeitsbeginn
Vor Beginn müssen die Arbeiten bei der zuständigen Behörde und dem Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Ein Arbeitsplan legt Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgung fest, und eine sachkundige Person nach TRGS 519 führt die Aufsicht. Die Beschäftigten sind unterwiesen und arbeitsmedizinisch betreut.





