Was die ASR A4.4 regelt
Die ASR A4.4 konkretisiert die Anforderungen an Unterkünfte aus der Arbeitsstättenverordnung: Schlafbereiche, Sanitär-, Koch- und Aufenthaltsbereiche, Ausstattung, Lüftung, Beleuchtung und Sicherheit. Der Arbeitgeber bleibt auch dann verantwortlich, wenn er die Unterkunft anmietet.





