Nur mit schriftlichem Auftrag
Fachkräfte geben Medikamente nur nach schriftlicher Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten und auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung, aus der Medikament, Dosierung und Zeitpunkt hervorgehen. Die DGUV Information 202-092 beschreibt das Vorgehen für Kindertageseinrichtungen; für Schulen gelten zusätzlich die Regelungen von Land und Schulträger.





