Kontrolle vor jeder Benutzung
Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel vor ihrer Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden. Diese Kontrolle ersetzt nicht die regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte durch eine Elektrofachkraft.





