Versichert über die Unfallkasse
Nach SGB VII sind Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen und auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist die Unfallkasse. Muss ein Kind nach einem Unfall ärztlich behandelt werden, erstattet die Einrichtung eine Unfallanzeige für Kinder in Tageseinrichtungen.





