Was Kapitel 6.2 fordert
Ziele müssen im Einklang mit der Politik stehen, messbar oder bewertbar sein, überwacht, vermittelt und bei Bedarf aktualisiert werden. Zur Planung gehört, was getan wird, welche Ressourcen nötig sind, wer verantwortlich ist, bis wann es abgeschlossen ist und wie die Ergebnisse bewertet werden.





