Warum Änderungen bewertet werden müssen
Nach § 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf ihre Wirksamkeit überprüfen und an sich ändernde Gegebenheiten anpassen. ISO 45001 verlangt dafür ein Verfahren, das geplante Änderungen vor ihrer Umsetzung steuert. Die Gefährdungsbeurteilung wird dabei für den neuen Zustand fortgeschrieben.





