Die Laserklasse entscheidet
Die Laserklasse nach DIN EN 60825-1 zeigt das Gefährdungspotenzial. Für Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 muss der Arbeitgeber einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen, sofern er nicht selbst die nötige Sachkunde hat. Eine gekapselte Anlage der Klasse 1 kann bei Wartung und Service wieder Klasse 4 sein.





