Verantwortung nach StrlSchG
Der Strahlenschutzverantwortliche trägt die Gesamtverantwortung und bestellt die erforderliche Zahl fachkundiger Strahlenschutzbeauftragter. Die StrlSchV regelt unter anderem Strahlenschutzbereiche, Unterweisung, Dosimetrie und Prüfungen der Geräte.





