Zuerst freischalten
Grundsätzlich wird an elektrischen Anlagen im freigeschalteten Zustand gearbeitet. Arbeiten unter Spannung kommen nur in Frage, wenn zwingende Gründe dagegen sprechen, etwa eine Gefahr für Leben und Gesundheit oder ein erheblicher Schaden durch das Abschalten. Die Begründung wird im Freigabeschein festgehalten.





