Tätigkeitsbezogen beurteilen
Beurteilt wird nicht der Stoff allein, sondern die Tätigkeit: Menge, Dauer, Verfahren und die Wege, auf denen ein Stoff aufgenommen werden kann – über die Atemwege, über die Haut oder durch Brand- und Explosionsgefahren. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen und von einer fachkundigen Person erstellt werden.





