Grundlage DGUV Information 213-056 und 213-057
Die beiden DGUV Informationen beschreiben Einsatz und Betrieb von Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz sowie für toxische Gase und Sauerstoff. Umfang und Intervalle der Prüfungen richten sich nach Herstellerangaben und der Gefährdungsbeurteilung.





