Prüfung durch eine befähigte Person
Hubtische sind Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung. Art, Umfang und Frist der wiederkehrenden Prüfung legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest, unter Beachtung der Herstellerangaben – üblich ist eine jährliche Prüfung.





