Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung
Ortsfeste Steigleitern sind Arbeitsmittel. Art, Umfang und Frist der Prüfung legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest; üblich ist eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person. Maßstab für Bauart, Rückenschutz und Austritt ist DIN EN ISO 14122-4.





